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    Kurzzeitpflege

    Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich ist.

    Was ist Kurzzeitpflege?

    Seit Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel eingesetzt werden kann.

    Leistungen der Kurzzeitpflege

    • Vollstationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum
    • Versorgung nach Krankenhausentlassung
    • Überbrückung bei Ausfall der häuslichen Pflege
    • Pflegerische und betreuerische Versorgung

    Kosten und Kostenübernahme

    Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung (Stand seit 1.7.2025). Unterkunft und Verpflegung sind als Eigenanteil zu tragen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?

    Für wen ist Kurzzeitpflege geeignet?

    Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die vorübergehend stationäre Pflege benötigen.

    Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen

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    Häufige Fragen zu Kurzzeitpflege

    Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?

    Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr; das Budget ist Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit der Verhinderungspflege.

    Was kostet Kurzzeitpflege?

    Pflegekosten deckt der gemeinsame Jahresbetrag (bis 3.539 €); Unterkunft und Verpflegung sind Eigenanteil.

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