Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich ist.
Was ist Kurzzeitpflege?
Seit Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel eingesetzt werden kann.
Leistungen der Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum
- Versorgung nach Krankenhausentlassung
- Überbrückung bei Ausfall der häuslichen Pflege
- Pflegerische und betreuerische Versorgung
Kosten und Kostenübernahme
Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung (Stand seit 1.7.2025). Unterkunft und Verpflegung sind als Eigenanteil zu tragen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?
Für wen ist Kurzzeitpflege geeignet?
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die vorübergehend stationäre Pflege benötigen.
Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen
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Häufige Fragen zu Kurzzeitpflege
Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich?
Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr; das Budget ist Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit der Verhinderungspflege.
Was kostet Kurzzeitpflege?
Pflegekosten deckt der gemeinsame Jahresbetrag (bis 3.539 €); Unterkunft und Verpflegung sind Eigenanteil.