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    Grundpflege

    Die Grundpflege umfasst die regelmäßige Unterstützung bei den täglichen körperbezogenen Verrichtungen und ist der Kern der ambulanten Pflege zu Hause.

    Was ist Grundpflege?

    Zur Grundpflege zählen pflegerische Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität – abzugrenzen von der ärztlich verordneten Behandlungspflege.

    Leistungen der Grundpflege

    • Waschen, Duschen, Baden und Hautpflege
    • Zahn- und Mundpflege, Rasur, Haarpflege
    • An- und Auskleiden
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Unterstützung bei Mobilität, Lagern und Transfer
    • Toilettengang und Kontinenzversorgung

    Kosten und Kostenübernahme

    Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege durch einen ambulanten Dienst über die Pflegesachleistung – 796 € (PG2) bis 2.299 € (PG5) monatlich. Wer Angehörige zusätzlich einbindet, kann mit dem Pflegegeld (347 €–990 €) kombinieren. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?

    Für wen ist Grundpflege geeignet?

    Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die im Alltag Unterstützung bei der Körperpflege brauchen, aber zu Hause wohnen bleiben möchten.

    Grundpflege in Anspruch nehmen

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    Häufige Fragen zu Grundpflege

    Übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege?

    Ab Pflegegrad 2 wird die Grundpflege über die Pflegesachleistung finanziert, bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

    Was ist der Unterschied zur Behandlungspflege?

    Grundpflege betrifft Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten auf ärztliche Anordnung (z. B. Medikamente, Verbände).

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