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    Verhinderungspflege

    Verhinderungspflege übernimmt die Pflege, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit.

    Was ist Verhinderungspflege?

    Seit Juli 2025 ist die Verhinderungspflege flexibler: bis zu acht Wochen pro Jahr, ohne sechsmonatige Vorpflegezeit, mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.

    Leistungen der Verhinderungspflege

    • Ersatzpflege zu Hause durch einen Pflegedienst
    • Stundenweise oder tageweise Entlastung
    • Überbrückung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
    • Flexible Kombination mit Kurzzeitpflege

    Kosten und Kostenübernahme

    Ab Pflegegrad 2 steht der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Vorpflegezeit ist seit 1.7.2025 entfallen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?

    Für wen ist Verhinderungspflege geeignet?

    Für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 des Pflegebedürftigen, die eine Auszeit oder Vertretung benötigen.

    Verhinderungspflege in Anspruch nehmen

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    Häufige Fragen zu Verhinderungspflege

    Wie viel Verhinderungspflege steht mir zu?

    Ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen jährlich aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

    Gibt es noch eine Vorpflegezeit?

    Nein, seit 1. Juli 2025 ist die sechsmonatige Vorpflegezeit entfallen.

    Verwandte Pflegeleistungen

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