Verhinderungspflege
Verhinderungspflege übernimmt die Pflege, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit.
Was ist Verhinderungspflege?
Seit Juli 2025 ist die Verhinderungspflege flexibler: bis zu acht Wochen pro Jahr, ohne sechsmonatige Vorpflegezeit, mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.
Leistungen der Verhinderungspflege
- Ersatzpflege zu Hause durch einen Pflegedienst
- Stundenweise oder tageweise Entlastung
- Überbrückung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Flexible Kombination mit Kurzzeitpflege
Kosten und Kostenübernahme
Ab Pflegegrad 2 steht der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Vorpflegezeit ist seit 1.7.2025 entfallen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?
Für wen ist Verhinderungspflege geeignet?
Für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 des Pflegebedürftigen, die eine Auszeit oder Vertretung benötigen.
Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
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Häufige Fragen zu Verhinderungspflege
Wie viel Verhinderungspflege steht mir zu?
Ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen jährlich aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
Gibt es noch eine Vorpflegezeit?
Nein, seit 1. Juli 2025 ist die sechsmonatige Vorpflegezeit entfallen.