Tagespflege
Die Tagespflege betreut pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung; abends kehren sie nach Hause zurück.
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung und entlastet berufstätige oder pflegende Angehörige – zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Leistungen der Tagespflege
- Betreuung und Aktivierung in der Gruppe
- Mahlzeiten und pflegerische Versorgung am Tag
- Fahrdienst zwischen Zuhause und Einrichtung
- Tagesstruktur und soziale Kontakte
Kosten und Kostenübernahme
Die Tagespflege wird ab Pflegegrad 2 zusätzlich zum Pflegegeld und zur Pflegesachleistung mit einem eigenen Budget je Pflegegrad finanziert – sie wird also nicht angerechnet. Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?
Für wen ist Tagespflege geeignet?
Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 und ihre Angehörigen, die tagsüber Entlastung brauchen.
Tagespflege in Anspruch nehmen
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Häufige Fragen zu Tagespflege
Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Tagespflege hat ein eigenes Budget und wird nicht mit Pflegegeld oder Pflegesachleistung verrechnet.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?
Ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.