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    CAREFINDUS – Pflege finden

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Geltungsbereich

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website www.carefindus.de der CAREFINDUS.

    Stand der Vereinbarkeit

    Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar, die auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) erlassen wurden.

    Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA und arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.

    Maßnahmen zur Barrierefreiheit

    • Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie
    • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (inkl. Skip-Navigation)
    • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA
    • Alternativtexte für alle informativen Bilder
    • Korrekte Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
    • Unterstützung von Screenreadern durch ARIA-Attribute
    • Respektierung der Nutzereinstellung „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion)
    • Responsive Design für verschiedene Geräte und Vergrößerungsstufen

    Bekannte Einschränkungen

    Trotz unserer Bemühungen können folgende Bereiche noch Einschränkungen aufweisen:

    • Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
    • Einige interaktive Diagramme im Operator-Bereich sind eingeschränkt per Tastatur bedienbar

    Wir arbeiten aktiv daran, diese Einschränkungen zu beheben.

    Feedback und Kontakt

    Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

    CAREFINDUS
    Alexander Wolfshohl
    Mittelpilghausen 20
    42657 Solingen
    Telefon: 0212 24355800
    E-Mail: [email protected]

    Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 2 Wochen zu beantworten.

    Durchsetzungsverfahren

    Sollten Sie nach einer Kontaktaufnahme innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das BFSG können Sie über die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ermitteln.

    Erstellung dieser Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 7. Februar 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.