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    Behandlungspflege

    Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet und ein ambulanter Pflegedienst durchführt.

    Was ist Behandlungspflege?

    Anders als die Grundpflege wird die Behandlungspflege über die Krankenversicherung (§ 37 SGB V) abgerechnet, nicht über die Pflegeversicherung.

    Leistungen der Behandlungspflege

    • Medikamentengabe und Richten der Medikamente
    • Injektionen (z. B. Insulin) und Blutzuckermessung
    • Wundversorgung und Verbandswechsel
    • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
    • Katheter- und Stomaversorgung
    • Blutdruck- und Vitalzeichenkontrolle

    Kosten und Kostenübernahme

    Die Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen. Es kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen (10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, für die ersten 28 Tage). Mehr dazu im Ratgeber Pflegedienst-Kosten und Was zahlt die Pflegekasse?

    Für wen ist Behandlungspflege geeignet?

    Für Menschen mit ärztlich verordnetem medizinischen Pflegebedarf – unabhängig vom Pflegegrad.

    Behandlungspflege in Anspruch nehmen

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    Häufige Fragen zu Behandlungspflege

    Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?

    Nein. Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse getragen – ein Pflegegrad ist nicht zwingend nötig.

    Wer verordnet Behandlungspflege?

    Die Hausärztin oder der Facharzt stellt die Verordnung aus; der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

    Verwandte Pflegeleistungen

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