Zum Hauptinhalt springen
    CAREFINDUS – Pflege finden
    Zurück zum BlogAngehörige

    Pflege und Beruf vereinbaren: Ihre Rechte

    Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
    Älterer Mann mit Bart, Porträt – Symbolbild
    Symbolbild

    Rund die Hälfte der Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen versorgt – und viele dieser Angehörigen sind berufstätig. Der Spagat zwischen Schreibtisch und Pflegebett zehrt. Was kaum bekannt ist: Der Gesetzgeber hält dafür mehrere Instrumente bereit, gestaffelt nach Situation.

    Die schnelle Hilfe: zehn Tage

    Tritt eine Pflegesituation akut auf, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftiger Person der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Für diese Tage gibt es das Pflegeunterstützungsgeld – eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns abdeckt (mit einer Obergrenze). Eine Ankündigungsfrist gibt es nicht; die Verhinderung ist nur unverzüglich zu melden.

    Die mittlere Lösung: Pflegezeit bis zu sechs Monate

    Gefaltete Hände einer älteren Person – Symbolbild
    Symbolbild

    Wird mehr Zeit nötig, können sich Beschäftigte für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen – die sogenannte Pflegezeit. Sie ist unbezahlt, doch zur Überbrückung gibt es ein zinsloses staatliches Darlehen. Der Anspruch besteht in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.

    Die lange Perspektive: Familienpflegezeit bis zu 24 Monate

    Für eine dauerhafte Vereinbarkeit gibt es die Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Der Antrag muss acht Wochen vorher gestellt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate je pflegebedürftiger Person nicht überschreiten.

    Geschützt vor Kündigung

    In allen drei Phasen genießen pflegende Beschäftigte besonderen Kündigungsschutz – vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung. Niemand muss also fürchten, durch die Pflege den Job zu verlieren.

    Entlastung organisieren statt aufreiben

    Rechtliche Auszeiten sind das eine – tragfähige Versorgung das andere. Ein ambulanter Pflegedienst, Tagespflege und Verhinderungspflege verschaffen den Freiraum, der den Beruf überhaupt erst möglich macht. Den passenden Dienst finden Sie über CAREFINDUS.

    Jetzt kostenlose Pflegeanfrage starten und Beruf und Pflege wieder ins Gleichgewicht bringen.