Pflegehilfsmittel & Zuschüsse: Geld, das oft liegen bleibt

Pflege kostet Geld – aber die Pflegeversicherung stellt mehr bereit, als viele abrufen. Gerade die kleineren Leistungen für Hilfsmittel und Wohnumbau bleiben oft ungenutzt, einfach weil niemand sie kennt. Ein Überblick über das Geld, das vielen zusteht.
42 Euro im Monat – fast geschenkt
Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI). Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken oder Schutzschürzen. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden, danach läuft die Versorgung automatisch – viele Anbieter liefern die Box bequem nach Hause.
Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator & Co.

Größere Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf oder Toilettenstuhl werden ebenfalls bezuschusst oder leihweise gestellt – je nachdem, ob sie der Pflege (Pflegekasse) oder dem Ausgleich einer Behinderung (Krankenkasse) dienen. Bei vielen Hilfsmitteln fällt nur eine geringe gesetzliche Zuzahlung an.
Bis zu 4.180 Euro für den Umbau
Wird die Wohnung zur Hürde, hilft der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – etwa für eine bodengleiche Dusche, den Abbau von Türschwellen, einen Treppenlift oder Haltegriffe. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Betrag vervielfachen. Das ist einer der wirkungsvollsten Hebel, um ein Zuhause pflegegerecht zu machen.
Der Hausnotruf
Für allein lebende Pflegebedürftige übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf – eine kleine Investition in Sicherheit, die im Ernstfall Leben rettet.
Diese Leistungen kommen oben drauf
Wichtig: Hilfsmittelpauschale, Umbauzuschuss und Hausnotruf sind zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem Entlastungsbetrag. Wer alles ausschöpft, entlastet das Budget spürbar. Einen Überblick über die Geldleistungen gibt der Ratgeber Was zahlt die Pflegekasse?
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