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Entlastungsbetrag 2025: 131 € richtig nutzen
Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 131 € monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
- Betreuungs- und Entlastungsangebote (z. B. Demenzbetreuung)
- Tages- und Kurzzeitpflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen über anerkannte Anbieter
- Leistungen des ambulanten Pflegedienstes (PG2–5)
Nicht genutzte Beträge können angespart und ins Folgehalbjahr übertragen werden. Besonders bei Demenz ist der Entlastungsbetrag wertvoll.
Zur Übersicht: Pflegedienst finden – der komplette Ratgeber.
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