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    Entlastungsbetrag 2025: 131 € richtig nutzen

    Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026

    Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 131 € monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung.

    Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

    • Betreuungs- und Entlastungsangebote (z. B. Demenzbetreuung)
    • Tages- und Kurzzeitpflege
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen über anerkannte Anbieter
    • Leistungen des ambulanten Pflegedienstes (PG2–5)

    Nicht genutzte Beträge können angespart und ins Folgehalbjahr übertragen werden. Besonders bei Demenz ist der Entlastungsbetrag wertvoll.

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