Zum Hauptinhalt springen
    CAREFINDUS – Pflege finden
    Zurück zum BlogPflegeformen

    24-Stunden-Betreuung: Was legal ist – und was nicht

    Von CAREFINDUS Redaktion· fachlich geprüft· Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
    Lächelnder Senior im Freien – Symbolbild
    Symbolbild

    Wenn ein Mensch nicht mehr allein bleiben kann, aber auch nicht ins Heim möchte, fällt der Begriff schnell: 24-Stunden-Betreuung. Gemeint ist meist eine Betreuungskraft – häufig aus Mittel- oder Osteuropa –, die im Haushalt lebt und den Alltag begleitet. Was viele unterschätzen: Ob das legal ist, hängt entscheidend vom gewählten Modell ab.

    Drei Modelle – nur zwei sind sauber

    In der Praxis gibt es im Wesentlichen drei Wege. Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei einer ausländischen Firma angestellt, die sie nach Deutschland entsendet und die Sozialabgaben im Heimatland abführt. Beim Arbeitgebermodell stellt die Familie die Kraft selbst an – mit allen Pflichten eines Arbeitgebers. Das dritte, das selbstständige Modell, ist heikel: Arbeitet die Kraft faktisch wie eine Angestellte, droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Schwarz, also ganz ohne Anmeldung, ist immer illegal – und im Schadensfall ein erhebliches Risiko für die Familie.

    Das Urteil, das alles veränderte

    Jüngere Hand hält die Hand einer Seniorin – Symbolbild
    Symbolbild

    Im Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 505/20): Auch entsandte Betreuungskräfte aus Osteuropa haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – und zwar nicht nur für die aktive Arbeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten. Wer also nachts erreichbar sein muss, wird dafür bezahlt. Das Urteil stärkte die Rechte der Betreuerinnen erheblich – und machte zugleich klar, dass echte Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit zu Niedrigpreisen rechtlich nicht haltbar ist.

    Was das für die Kosten bedeutet

    Wird Bereitschaftszeit mitbezahlt, steigen die Kosten spürbar. Seriöse Angebote bewegen sich daher selten am untersten Preisende. Ein Lockangebot, das deutlich günstiger ist als der Wettbewerb, sollte misstrauisch machen – oft wird dann an der Anmeldung oder am Lohn gespart. Welche Zuschüsse die Pflegekasse beisteuert, lesen Sie auf der Seite 24-Stunden-Betreuung.

    Medizinische Pflege gehört in Fachhände

    Wichtig zu wissen: Eine Betreuungskraft darf betreuen und im Haushalt helfen, aber keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Dafür braucht es einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. In der Praxis ergänzen sich beide – die Betreuungskraft für den Alltag, der Pflegedienst für Medikamente, Wundversorgung und Co.

    Worauf Sie achten sollten

    Seriöse Vermittler legen Verträge offen, weisen das Modell klar aus, regeln Vertretung im Krankheitsfall und halten Ruhezeiten ein. Den medizinischen Part organisieren Sie am besten parallel über einen geprüften Pflegedienst – etwa über CAREFINDUS.

    Jetzt kostenlose Pflegeanfrage starten und passende Pflegedienste für die medizinische Versorgung finden.